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P-Konto Freibetrag 2022: Das gilt seit dem 1. Juli

Endlich gibt es eine Entlastung für verschuldete Verbraucher. Die Freibeträge auf dem P-Konto wurden zum 1.Juli 2022 deutlich erhöht. Durch die höheren Freibeträge verbleibt mehr Geld zum Leben und für die laufenden Kosten. Das ist angesichts der aktuellen Preisexplosionen auch überfällig.

Umfang der Erhöhung der Freibeträge

Der Grundfreibetrag auf dem P-Konto hat sich von 1.260 € auf 1.340 € erhöht. Das ist ein Anstieg von 80 €. Eine vergleichbare Erhöhung gab es bisher noch nicht. Damit sind seit dem 01.07.2022 auf einem P-Konto automatisch Zahlungseingänge nach einer Kontopfändung bis zur Höhe von 1.340 € monatlich geschützt.

Der Freibetrag für die erste weitere Person stieg von 471,44 € auf 500,62 €.

Für maximal vier weitere Personen wurde der Freibetrag von derzeit 262,65 € auf 278,90 € pro Person erhöht.

Wie erhalte ich die höheren Freibeträge?

Leider ist die Praxis bei den Banken nicht einheitlich. Einige Banken haben die Freibeträge automatisch ohne neue P-Konto Bescheinigung angepasst. Andere Banken nehmen keine automatische Anpassung vor und bestehen auf die Vorlage einer neuen P-Konto Bescheinigung. Schließlich gibt es noch Banken, die den Freibetrag ohne Vorwarnung auf den Grundfreibetrag reduziert haben. Hier muss dringend gehandelt werden und eine neue P-Konto Bescheinigung vorgelegt werden.

Die P-Konto Bescheinigung für die neuen Freibeträge kann auf dieser Webseite seit dem 1. Juli 2022 beauftragt werden und kostet 14 €. Die hier angebotene Bescheinigung ist bundesweit bei allen Banken und Sparkassen gültig. Bei Problemen mit der Einrichtung vertrete ich Sie kostenfrei gegenüber Ihrer Bank.

Berechnen Sie jetzt Ihren möglichen Freibetrag

Mit meinem Freibetragsrechner können Sie Ihren möglichen Freibetrag berechnen, den Sie mit einer P-Konto Bescheinigung nach einer Kontopfändung einrichten können. Im Anschluss an die Berechnung können Sie die Erstellung der entsprechenden P-Konto Bescheinigung online beauftragen. Wir erstellen Ihnen dann die Bescheinigung innerhalb eines Werktages und senden Ihnen die Bescheinigung mit der Deutschen Post zu. Die Bescheinigung müssen Sie dann nur noch Ihrer Bank im Original vorlegen. Sie erhalten dann den bescheinigten Freibetrag.

Max Postulka
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Ich helfe bundesweit Verbrauchern und ehemals Selbständigen, die von einer Kontopfändung betroffen sind: